Immobilienwissen · Stand September 2026

Ihre Fragen.
Klare Antworten.

Was sollten Sie wissen, bevor Sie verkaufen, vermieten, kaufen oder bewerten lassen? Elf Themen, die in unseren Gesprächen am häufigsten vorkommen – mit Quellen, ohne Fachchinesisch.

01 · Vorbereitung

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Für den Notar zwingend: ein aktueller Grundbuchauszug und der Energieausweis. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, Gemeinschaftsordnung und – wenn die Teilungserklärung es vorsieht – die notariell beglaubigte Verwalterzustimmung hinzu.

Käufer und Banken erwarten außerdem Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Flurkarte, Baubeschreibung, Nachweise über Modernisierungen, bei Wohnungen Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnungen, die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen und den Stand der Erhaltungsrücklage. Bei vermieteten Objekten gehört der Mietvertrag dazu, denn er geht auf den Käufer über.

Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was vorliegt, was fehlt und was wir für Sie besorgen können.

Quellen: § 80 GEG (Energieausweis) · § 12 WEG (Verwalterzustimmung)

02 · Wert

Marktwerteinschätzung oder Verkehrswertgutachten?

Eine Marktwerteinschätzung des Maklers ist eine begründete Preisempfehlung auf Basis von Vergleichsdaten und Marktkenntnis. Für Verkauf und Vermietung ist sie die richtige Grundlage – bei uns kostenlos.

Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) erstellt ein zertifizierter oder öffentlich bestellter Sachverständiger. Es ist nötig, wenn der Wert rechtlich belastbar sein muss: gegenüber dem Finanzamt bei Erbschaft oder Schenkung, im Zugewinnausgleich, in Gerichtsverfahren. Als grobe Orientierung kosten Vollgutachten je nach Anbieter 0,5 bis 1,5 Prozent des Werts, Kurzgutachten deutlich weniger.

Quellen: § 194 BauGB · ImmoWertV 2021

03 · Kosten

Wer zahlt die Maklerprovision?

Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gilt seit dem 23. Dezember 2020: Wird der Makler für beide Seiten tätig, muss die Provision in gleicher Höhe vereinbart werden. Beauftragt nur eine Seite, darf die andere höchstens die Hälfte übernehmen (§§ 656c, 656d BGB). Der Maklervertrag braucht Textform, eine E-Mail genügt.

Marktüblich sind in Berlin insgesamt 7,14 Prozent inklusive Mehrwertsteuer, also je 3,57 Prozent für Verkäufer und Käufer. Einen gesetzlichen Satz gibt es nicht; die Höhe wird im Maklervertrag vereinbart.

Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt – in der Regel der Vermieter. Mieter dürfen nicht zur Übernahme einer vom Vermieter geschuldeten Provision verpflichtet werden.

Quellen: § 656c BGB · § 656d BGB · § 2 WoVermRG (Bestellerprinzip)

04 · Kosten

Welche Nebenkosten fallen beim Kauf an?

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Berlin 6,0 Prozent und in Brandenburg 6,5 Prozent des Kaufpreises. Sie wird einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheids fällig und in der Praxis vom Käufer getragen.

Notar und Grundbuchamt kosten zusammen grob 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises; die Gebühren sind gesetzlich festgelegt (GNotKG) und wurden zum 1. Juni 2025 leicht angehoben. Dazu kommt gegebenenfalls die Maklerprovision. Als Faustregel sollten Käufer in Berlin mit rund 10 bis 12 Prozent Nebenkosten rechnen, wenn ein Makler beteiligt ist.

Quellen: Grunderwerbsteuer Berlin (Kanzleiübersicht 05/2026) · KostBRÄG 2025 (Anwaltsblatt)

05 · Pflicht

Was gilt beim Energieausweis?

Bei Verkauf und Vermietung müssen Sie einen gültigen Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen und nach Vertragsschluss übergeben. Schon in der Anzeige sind Ausweisart, Endenergiebedarf oder -verbrauch, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse Pflicht. Ein Ausweis gilt zehn Jahre.

Ein Bedarfsausweis ist vorgeschrieben bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht entsprechend modernisiert sind; sonst reicht ein Verbrauchsausweis. Verstöße können mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Fehlt der Ausweis, können Sie ihn über unseren Partner bestellen.

Quellen: § 80 GEG · § 87 GEG (Pflichtangaben in Anzeigen) · Energieausweis bestellen (Partner)

06 · Steuer

Muss ich den Verkaufsgewinn versteuern?

Gewinne aus dem privaten Verkauf einer Immobilie sind steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen – maßgeblich sind die Daten der notariellen Kaufverträge (§ 23 EStG).

Steuerfrei bleibt der Verkauf, wenn Sie die Immobilie seit der Anschaffung ausschließlich selbst bewohnt haben oder zumindest im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor. Volle Kalenderjahre sind dafür nicht nötig. Für Ihre persönliche Situation empfehlen wir das Gespräch mit einer Steuerberatung; wir stellen die Unterlagen bereit.

Quellen: § 23 EStG

07 · Vermieten

Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und Mietspiegel in Berlin

Die Mietpreisbremse gilt in ganz Berlin bis zum 31. Dezember 2029: Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen sind unter anderem Neubauten mit Erstnutzung nach dem 1. Oktober 2014 und umfassend modernisierte Wohnungen.

Im laufenden Mietverhältnis begrenzt die Kappungsgrenze Mieterhöhungen in Berlin auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren, höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Grundlage ist der qualifizierte Berliner Mietspiegel 2026, veröffentlicht am 28. Mai 2026.

Quellen: Bundestag: Verlängerung der Mietpreisbremse (06/2025) · Berliner Mietratgeber (Kappungsgrenze) · Berliner Mietspiegel 2026

08 · Erbengemeinschaft

Geerbte Immobilie verkaufen – wie geht das gemeinsam?

Eine Erbengemeinschaft kann die Immobilie nur einstimmig verkaufen. Blockiert ein Miterbe, bleibt als Ausweg die Teilungsversteigerung – langwierig und meist mit Erlösen unter dem Marktwert. Ein strukturierter, transparenter Verkaufsprozess ist deshalb für alle Beteiligten die bessere Lösung.

Vor dem Verkauf muss das Grundbuch berichtigt werden: per Erbschein oder, bei notariellem Testament, mit der Verfügung und dem Eröffnungsprotokoll. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Grundbuchberichtigung gebührenfrei.

Wir übernehmen die Kommunikation mit allen Beteiligten, sorgen für eine Bewertung, die jeder nachvollziehen kann, und halten den Prozess dokumentiert.

Quellen: § 2040 BGB · § 35 GBO

09 · Markt

Wie steht der Berliner Immobilienmarkt 2026?

Der Gutachterausschuss Berlin zählte 2025 insgesamt 22.912 beurkundete Kauffälle, zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Bei Eigentumswohnungen lag der mittlere Kaufpreis bei 5.511 Euro je Quadratmeter (plus fünf Prozent), im Neubau bei 8.108 Euro.

Die Angebotsmieten stagnierten 2025 laut IBB Wohnungsmarktbericht erstmals seit Jahren bei einem Median von 15,78 Euro je Quadratmeter. Wichtig: Angebotspreise aus Inseraten und beurkundete Preise sind zwei verschiedene Größen. Für Ihre Immobilie zählt, was in Ihrer Lage tatsächlich bezahlt wird – genau das betrachten wir in der Bewertung.

Quellen: Gutachterausschuss Berlin, Pressemitteilung 31.07.2026 · IBB Wohnungsmarktbericht 2025

10 · Kapitalanlage

Mikroapartments als Kapitalanlage – lohnt sich das?

Mikroapartments – kleine, meist möblierte Wohneinheiten in zentralen Lagen – sind eine Antwort auf den steigenden Anteil von Einpersonenhaushalten und Berufspendlern. Für Anleger bedeuten sie in der Regel höhere Quadratmetermieten, aber auch mehr Mieterwechsel, Möblierungsaufwand und Abhängigkeit von Lage und Betreiberkonzept.

Julian Bilek hat sich in seiner Arbeit „Mikroapartments als Kapitalanlage in deutschen Städten – eine kritische Analyse“ intensiv mit dem Segment befasst. JB Immobilien vermietet und vermittelt möblierte Mikroapartments in Leipzig und hat mit der Erstvermietung von 146 Einheiten in der Wönnichstraße in Berlin Praxiserfahrung im Segment.

Wer einsteigen möchte, sollte Lage, Betreiberkonzept, Hausgeld, Rücklagen und realistische Auslastung genau prüfen. Wir besprechen mit Ihnen offen, ob ein Mikroapartment zu Ihren Anlagezielen passt – oder ob eine klassische Wohnung die bessere Wahl ist.

Quellen: Mikroapartments Leipzig (JB Immobilien)

11 · Praxis

Wie bereite ich das Erstgespräch vor?

Notieren Sie Ihre Ziele und Ihren Zeitplan, halten Sie Grundriss, Flächenangaben und Informationen zu Modernisierungen bereit – so weit vorhanden. Es ist kein Problem, wenn Unterlagen fehlen; wir klären gemeinsam, was nötig ist.

Hilfreich ist auch, wenn Sie wissen, wer bei der Entscheidung mitredet: Partner, Familie, Miterben. Je klarer die Ausgangslage, desto konkreter können wir im ersten Gespräch werden.

Alle Angaben sind allgemeine Informationen mit Stand 14. September 2026 und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Beträge und Fristen können sich ändern; maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext. Die Recherchegrundlage mit allen Quellen liegt bei JB Immobilien vor.